Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Allgemeines:
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen Baller-Feudell und dem Besteller sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen mit dem Besteller, ohne dass diese nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.

Angebote und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit keine anderweitige schriftliche Festlegung getroffen ist. Maße, Gewichte, Muster und Abbildungen in unserem Katalog sind nur annähernd maßgebend. Änderungen behalten wir uns vor. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
 Zeichnungen, Planungen und Anschlußpläne gelten als Projekt-und Planungsvorbereitung und werden nach HOAI §34
abgerechnet. Eine Abbedingung der Schriftform ist ebenfalls nur schriftlich möglich.
Für unsere EU Geschäfte gelten Deutsch, Englisch und Spanisch als Vertragssprachen.

3.

Preise:
Die Preise sind freibleibend bis zum Tag der Lieferung. Die Berechnung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des Listenpreises bzw. der Auftragsbestätigung. Preise gelten ab unserem nächsten Auslieferungslager und verstehen sich rein netto. Veranlassen wir die Versendung für den Besteller, hat dieser alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung sofern keine besondere Anweisung des Bestellers vorliegt. In Angeboten enthaltene Lieferungen verstehen sich innerhalb
Deutschland , ohne Inseln. Internationale Lieferkosten trägt der Besteller.
Angebote für Montagen verstehen sich bei Lotgerechten und tragfähigen Untergründen, ohne Medienanschlüsse.

4.

Lieferzeit:
Alle, auch schriftlich angegebenen Liefertermine sind immer unverbindlich. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich der angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz- oder teilweise vom noch nicht erfüllten Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt auch für alle anderen Fälle, in denen durch Behinderung, die von uns nicht zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich wird. Der Besteller kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend vereinbart hat, diese von uns nicht eingehalten wird, er schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt hat und diese Frist, die mit dem Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Teilleistung für den Besteller unzumutbar ist.

5.

Versand und Gefahrübergang:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und wird nach bestem Ermessen ohne Verantwortung für billigste Versandart vorgenommen. Die Gefahr geht mit der Übernahme der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Transportversicherung oder sonstige Versicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller über. Dasselbe gilt bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch uns. Bei Empfang einer beschädigten Sendung ist der Besteller verpflichtet, auch für den Fall, dass wir das Transportrisiko tragen, die erforderlichen Unterlagen für den Schadensbeweis zu erlangen und uns unverzüglich schriftlich hierüber Anzeige zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für den Verlust von Ware während der Beförderung. Die Lieferung erfolgt ab € 500,00 Netto-Warenwert frei Haus sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

6.

Zahlungsbedingungen:
Unsere Leistung ist nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Festlegung anderer Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor. Bei Zahlungen die später als vereinbart geleistet oder gestundet werden, wird für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnet. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und den Scheck zurückzugeben. Dasselbe gilt, wenn der Besteller mit der Bezahlung anderer Lieferungen im Verzug ist. In diesen Fällen können wir außerdem Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen verlangen. Verlangen wir überdies Schadensersatz wegen Nichterfüllung so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 20 % des Warenwertes. Dem Käufer bleibt es unbenommen, dem Verkäufer einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund oder anderer Abzüge sind unzulässig. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unstreitig ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

7.

Gewährleistung:
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit Sorgfalt behandeln. Unterbleibt diese Untersuchung, so ist jegliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Mängel der Ware, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Mängelrügen jeglicher Art, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Liefergegenstände am Bestimmungort bei uns schriftlich begründet und spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung und sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber nach 6 Monaten nach Empfang der Liefergegenstände zu rügen. Bei begründeter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl die Nachbesserung vornehmen oder die Ware zurücknehmen oder unentgeltlich Ersatz leisten. Schlägt die Nachbesserung nach drei Versuchen fehl oder ist eine Ersatzlieferung unmöglich oder mit unangemessen hohen Kosten verbunden, ist der Besteller auf die Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt verwiesen. Ausgeschlossen sind ferner sämtliche Schadenersatzansprüche, soweit diese wirksam gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen beschränkt sind. Gehört die Bestellung zum Betriebe eines Handelsgewerbes des Bestellers, so beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsverpflichtung des jeweiligen Herstellers oder Vorlieferanten an unseren Besteller. Unsere subsidiäre Haftung bleibt davon jedoch unberührt.  Für Schäden durch Nässe und Feuchtigkeit übernehmen wir keine Haftung.

8.

Rücknahme der Ware:
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung in ungebrauchtem und originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Einen Anspruch hierauf und hieraus hat der Besteller nicht. Grundsätzlich unterscheiden wir hier zwischen B2B und B2C  Geschäften.
 Die Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen. Gutschrift erfolgt unter Abzug einer Bearbeitung von 10 Prozent des Warenwertes. bzw. mindestens jedoch € 5,00.

9.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen. gewährt der Besteller uns die folgenden Sicherheiten. die wir auf Verlangen freigeben werden soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen auch aus früherer Lieferung und Leistung unser Eigentum. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Für die Dauer des Vorbehalteigentums versichert der Besteller die Ware ausreichend gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung oder Zerstörung durch Wasser oder Feuer. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte verpflichtet sich der Besteller, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Der Besteller darf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang die Vorbehaltsware weiterveräußern. Sämtliche aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden. wenn sich der Besteller mit der Zahlung in Verzug befindet. Der Besteller ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche die Vorbehaltsware durch ihn veräußert wurde. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. So lange der Besteller sich nicht in Zahlungsverzug befindet, werden wir die Abtretung nicht offenlegen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, gilt als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

10.

Haftungsbeschränkung:
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf:
- Verletzung der Hauptleistungspflichten
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
In jedem Fall ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Wert der Lieferung.

11.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Leipzig, sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Sämtliche Geschäfte einschließlich Scheckgeschäfte, unterliegen dem deutschen Zivil- und Handelsrecht. Die Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

Hilmar Baller-Feudell